(§§ BDSG) durch Datenschutzbeauftragung
Wir helfen Ihnen bei Datenschutz Fragen, oder betreuen Sie als Datenschutzbeauftragter.
Das können wir für Sie tun:
- Entscheidung Datenschutzbeauftragte/r - extern oder intern?
- Projektleitung für die Erstellung des Datenschutzkonzepts
- Ist-Analyse und Bestandsaufnahme
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Datenschutzes
- Erstellung und Pflege der EDV-Dokumentation
- Schulung der Mitarbeiter/innen
- Turnusmäßige Überprüfung des Datenschutzes im Unternehmen
- Erstellung des Verfahrensverzeichnisses
- Sicherstellung der Kontrollen nach §9 BDSG
- Organisation der Verschwiegenheitsverpflichtung Ihrer Mitarbeiter
- Unterstützung Ihrer IT-Sicherheitsfragen im Unternehmen nach “IT-Grundschutzhandbuch”
von (BSI) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auszug aus dem Gesetzesbuch:
"Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für nicht-öffentliche Stellen, die höchstens vier Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigen."
"Der betriebliche DSB ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit der nicht öffentlichen Stelle zu bestellen. Wird der Betriebliche Datenschutzbeauftragte vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig bestellt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß §43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann."
(Da sich das Gesetz von Bundes zu Bundesland unterscheiden kann, übernehmen wir für die Auszüge keine Gewährleistung, bitte prüfen Sie die Links im Anhang, oder kontaktieren Sie uns.)
Links:
- http://dejure.org/gesetze/BDSG/43.html
- www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf
- http://www.datenschutz-bayern.de/recht/bdsg.htm



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